Hygieneschutzkonzept aufgrund von COVID-19

Abstands- und Hygieneregeln des Campingplatzes

  • Jeder Campinggast muss die Hygiene- und Abstandvorschriften der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württembergs einhalten.
  • Das Tragen einer Mund- und Nasenschutzmaske ist für alle Gäste ab 6 Jahren in allen öffentlichen Innenräumen Pflicht (Rezeption, Kiosk & Sanitäranlagen).
  • Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände (20–30 Sekunden) mit Seife!
  • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg. Benutzen Sie ein Taschentuch und halten die Armbeuge vor Mund und Nase.

Sanitäre Anlagen

  • Die Sanitäranlagen haben geöffnet
  • Maskenpflicht und Abstandspflicht (mind. 1,5m), nur jedes 2. Waschbecken zur Benutzung geöffnet
  • Bitte nutzen Sie das Hände- und Toilettensitz-Desinfektionsmittel
  • Lüftung durch offen Fenster und offenes Dach sowie durchlaufende Lüftungsanlagen
  • erhöhte Reinigung auf höchstem Niveau entsprechend striktem Reinigungsplan inkl. regelmäßige Desinfektion der Kontaktoberflächen
  • Bitte nutzen Sie die Anlagen bevorzugt außerhalb der Stoßzeiten morgens und abends
  • Bitte nutzen Sie bevorzugt autarkes Camping durch eigene Sanitär-Einrichtungen im Wohnwagen oder Wohnmobil

Außengastronomie / Eisverkauf / Brötchenverkauf / Kiosk

  • Kiosk & Biergarten sind von 8-10 Uhr und 15 -20 Uhr geöffnet
  • Jeden Morgen gibt es frische Brötchen
  • Bitte bestellen Sie die Brötchen online über unsere digitale Brötchen-Bestellung
  • Steuerung des Kundenverkehrs durch getrennten Ein- und Ausgang

Freibad & Spielplätze

  • Der Pool und alle Spielplätze sind in der Hochsaison ohne Einschränkungen geöffnet.

Corona-Regel BaWü

Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württembergs ist der Besuch auf unserem Campingplatz nur für Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. 

Alle Camper und Besucher auf unserem Campingplatz und in unserem Biergarten sind verpflichtet, einen Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis bei Ankunft vorzulegen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Covid-Test (Antigen-Schnelltest max 24 Std.) vorzeigen. Ein aktueller Testnachweis ist alle drei Tage erneut vorzulegen.

Schüler aller Schularten egal welchen Alters sind von der Testpflicht befreit. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren sind generell von der Testpflicht und Maskenpflicht freigestellt. 

Einreisende aus Hochinzidenzgebieten

Einreise aus Hochinzidenzgebieten sind verpflichtet, bei Einreise über einen Testnachweis (Antigentest: max. 48h, PCR max. 72h alt bei Einreise), zu verfügen und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise abzusondern. Ein Freitesten nach 5 Tagen ist möglich. Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis befreit von der Quarantänepflicht.

Einreisende aus Virusvariantengebieten

Einreisende aus Virusvariantengebieten sind verpflichtet, bei Einreise über einen Testnachweis zu verfügen (Antigentest: max. 24h, PCR max. 72h alt bei Einreise) und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise abzusondern. Ein Freitesten ist nicht möglich.