Aktuelle Verordnung Baden-Württemberg

Zugang zum Campingplatz nur mit aktuellem Test oder Impfnachweis bzw. Genesenennachweis erlaubt!

Vor Betreten eines Campingplatzes, muss jeder Camper (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren und Schüler mit Schülerausweis) nachweisen, dass er entweder vollständig gegen COVID-19 geimpft ist oder einen Nachweis über eine Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen (max. 24 Stunden Antigen-Test). 

Der Zugang zum Campingplatz ist daher nur erlaubt, wenn das unten aufgeführte Formular für jede Person ausgefüllt und die Kenntnisnahme der Verordnung bestätigt wurde.

Wer keinen vollständigen Impfnachweis vorlegen kann, muss vor jedem Betreten des Platzes und bei dauerhaftem Aufenthalt alle drei Tage das Formular erneut ausfüllen und den aktuelle Test hochladen.

Der Test kann derzeit noch teilweise kostenfrei u.a. in den umliegenden Testcentern in Leutkirch oder Memmingen gemacht werden. Sollte der Test positiv ausfallen, ist kein Zutritt zum Campingplatz erlaubt. 

Die Tests werden wir zusätzlich zum Upload stichpunktartig vor Ort kontrollieren. Sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir einen sofortigen Platzverweis aussprechen. Tagesbesucher als Gäste von Dauercampern sind nur nach Anmeldung in der Rezeption erlaubt.  

Wir verlassen uns auf Eure Umsetzung der behördlichen Vorgaben und bedanken uns für Eure Unterstützung.


Aktueller Testnachweis oder Impfnachweis oder Nachweis über Genesung