Vertragsbedingungen / AGB Park-Camping Iller

Unsere Buchungs- und Stornierungsbedingungen 


1. Buchung & Reservierung

a) Vertragsabschluss

(1) Mit seiner Buchungsanfrage bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich oder elektronisch bestägt. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Vermieter per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden.


b) Preise und Zahlungsbedinungen für Stellplätze

(1) Die jeweils gültigen Preise und Saisonzeiten (Hochsaison: Christi Himmelfahrt Wochenende, Pfingstferien und Sommerferien) sind online abrufbar unter: Online-Buchung Park-Camping Iller 

(2) Die Zahlungsbetrag für die gesamte Reservierungsdauer ist 14 Tage von Anreise fällig und per Überweisung oder Kreditkarte zu tätigen. Bei einer Überweisung ist unbedingt die Buchungsnummer als Verwendungszweck anzugeben. 

(3) Die Zahlung des Buchungsbetrages muss vor Ankunft und Betreten des Campingplatzes eingegangen sein. 

(4) Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen ist der gesamte Betrag sofort in der Online-Buchung fällig und muss per Kreditkarte bezahlt werden. Eine Zahlung in der Rezeption ist aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten nicht immer möglich.


c) Stellplatz und Anreise/Abreise

(1) Die Anreise ist am Anreisetag ab 14 Uhr möglich. Am Abreisetag ist der Stellplatz bis 12 Uhr zu verlassen. 

(2) Standplätze oder Mietobjekte, die bis 19 Uhr nicht bezogen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vermietet werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Ankunft erfolgt ist, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf einen Ersatzstandplatz oder ein Ersatzmietobjekt hat.

(3) Eine vorzeitige Anreise (am Tag der Anreise) oder spätere Abreise (am Tag der Abreise) ist nur bei Verfügbarkeit und nach vorheriger Rücksprache mit der Rezeption gegen Gebühr möglich. In der Hochsaison ist die Frühanreise oder Spätanreise nicht ermöglich.

(4) Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Stellplatzes. Wir versuchen Sie immer bestmöglich entsprechend Ihren Wünschen und der aktuellen Verfügbarkeit zu platzieren. Die angegebene Platznummer kann sich auch am Tag der Anreise aufgrund von kurzfristigen Änderungen verschieben.

(5) Bei An- und Abreise sind die Ruhezeiten (22 Uhr bis 7 Uhr sowie 12-13 Uhr) unbedingt einzuhalten.

(6) Pro Familie ist ein Stellplatz online zu buchen. Die Anzahl und Namen der mitreisenden Personen sowie die Anzahl der Hunde sind in der Buchung anzugeben. Pro Standplatz ist das Aufstellen jeweils eines Wohnwagens (inklusive Vorzelt) oder Wohnmobils oder Familienzeltes zuzüglich eines Kinderzeltes gestattet. Auf dem Standplatz darf jeweils nur ein PKW abgestellt werden.

(7) Zu bestimmten Zeiten können nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestmietdauer erfüllen. Wir behalten uns vor, den Mindestaufenthalt je nach Auslastung/Belegung anzupassen.

(8) Bei Abreise ist der Stellplatz vollständig geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Erforderliche Nacharbeiten kann der Vermieter dem Mieter nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.

d) Mietwohnwagen

(1) Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung wird für einen Mietwohnwagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kosten fällig. Bitte überwiesen Sie die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Buchung auf unser Konto, andernfalls wird die Reservierung umgehend storniert. Bei Ablauf der vorgenannten Frist ist der Vermieter auch ohne weitere Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Überweisung ist unbedingt die Buchungsnummer und Name, wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. 

(2) Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise fällig. Bei Überschreitung des Restzahlungstermins steht dem Vermieter zu, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 2 in Rechnung zu stellen.

(3) Für alle Mietunterkünfte ist eine Kaution in Höhe von 100 € zu hinterlegen. Diese wird bei mängelfreier Übergabe per Überweisung nach Kontrolle des Reinigungszustandes erstattet. Bitte übergeben Sie uns am Abreisetag ein besenreines Mietobjekt. Geschirr und Inventar müssen sauber sein, die Toilette muss entleert sein. Bei nicht ausreichendem Reinigungszustand, Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter die Kaution bzw. Teile davon einbehalten, oder auch darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen. Den Schlüssel für den Mietwohnwagen lassen Sie bitte an der Tür stecken.

(4) Mietobjekte werden in der Regel in der Hochsaison nur wochenweise vermietet, d.h. mind. 7 Nächte. Anreisetag ist Samstag. 


d) Privates Mietbad

(1) Die zwei privaten Mietbäder befinden sich am Haupthaus und können entsprechend unserer aktuellen Preisliste online bei Verfügbarkeit gebucht werden. 

(2) Bei Bestätigung des Mietbads durch den Vermieter sind 50 % der Kosten für die gesamte Mietdauer direkt bei Buchung fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühr für das Mietbad innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto, andernfalls wird die Reservierung umgehend storniert. Bei Ablauf der vorgenannten Frist ist der Vermieter auch ohne weitere Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

(3) Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise fällig. Bei Überschreitung des Restzahlungstermins steht dem Vermieter zu, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 2 in Rechnung zu stellen.


e) Gruppen

Wenn Sie 2 oder mehr Stellplätzen nebeneinander reservieren möchten, geben Sie bitte online als Wunschplatz an, neben wem Sie stehen möchten. Bei größeren Gruppen ab 5 Stellplätzen wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an uns.

2. Stornierung / Rücktritt durch den Mieter

(1) Vor Mietbeginn kann der Mieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies dem Vermieter schriftlich per E-Mail mitteilt.

(2) Der Zahlungsanspruch des Vermieters bleibt grundsätzlich auch bei einem Rücktritt bestehen (§ 537 BGB). Für einen Rücktritt werden folgende Stornokosten-Pauschalen in Rechnung gestellt:

Stornokosten Stellplatz

Die Stornierung ist bei einer Stellplatzreservierung ist bis 15 Tage kostenfrei.

- ab 14 Tage bis 8 Tage vor Anreisetag: 20% 

- ab 7 Tage bis 4 Tag vor Anreisetag: 50 % 

- ab 3 Tage bis 1 Tag vor Anreisetag: 80 % 

- am Anreisetag, bei Nichtanreise oder während des Aufenthaltes: 100 %

 
Stornokosten Mietwagen/Mietbad

- ab Buchung bis 15 Tage vor Anreisetag: 50% 

- ab 14 Tage bis 1 Tag vor Anreisetag: 90 % 

- am Anreisetag, bei Nichtanreise oder während des Aufenthaltes: 100 %


(3) Eine Umbuchung ist bei Verfügbarkeit aus Kulanz möglich.

(4) Nach Mietbeginn ist der Mieter berechigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht. Auch Regen oder schlechtes Wetter, Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den gebuchten Übernachtungspreis zu zahlen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das Verwendungsrisiko auf Seiten des Gastes liegt. Sind aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder sonstigen landesrechtlichen Auflagen bzw. Verordnungen die Angebote des Campingplatzes nicht oder nur eingeschränkt für den Gast nutzbar, befreit dies nicht von der Entrichtung des Stellplatzkosten entsprechend der Buchung. Fällt die gebuchte Übernachtung hingegen in den Zeitraum eines kompletten Beherbergungsverbotes bzw. einer Betriebsschließung erhält der Gast den bereits gezahlten Mietpreis zurück.

Hinweis: Reiserücktrittsversicherung

Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie können unvorhergesehen eintreten. Mit der Stornokosten-Versicherung können Sie sich gegen diese Risiken absichern. Hier Reiserücktrittsversicherung bei unserem Partner HanseMerkur abschließen.

Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.versicherungsombudsmann.de

3. Stornierung/Rücktritt durch den Vermieter


(1) Vor Mietbeginn kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Mieter nach § 3 in Zahlungsverzug befindet oder sich herausstellt, dass ein Hausverbot gegen den Mieter bzw. eine mitnutzende Person besteht.

(2) Der Vermieter ist nach Mietbeginn berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen, wenn

a) der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch des Standplatzes fortsetzt.

b) der Mieter oder eine mitnutzende Person, gegen diesen Vertrag oder die Platzordnung verstößt und trotz Aufforderung des Vermieters dies nicht unterlässt. Im Falle erheblicher Verstöße ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich.

c) der Mieter sich nach § 3 in Zahlungsverzug befindet.

d) der Mieter die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.

4. Sonderbestimmungen für Mietwohnwagen/Mietbäder

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen.

(2) Mängel am Mietobjekt, dem Inventar und sonstigen Mietgegenständen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 

(3) Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietwohnwagen nur im Vorzelt gestattet.

(4) Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung.

(5) Bei Abreise ist der Mietwohnwagen vom Mieter ordentlich und gereinigt (besenrein) an den Vermieter zu übergeben. Dies umfasst insbesondere: das Fegen des Fußbodens, die Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Leerung der Toilette, sowie die Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Darüber hinaus sind insbesondere auch durch mitgebrachte Haustiere verursachte Verunreinigungen zu beseitigen. Sollte das Mietobjekt nicht besenrein im Sinne des Vorstehenden übergeben werden, ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen berechtigt.

(6) Eine darüberhinausgehende professionelle Endreinigung wird obligatorisch von dem Vermieter durchgeführt. Der Mieter hat hierfür das Entgelt entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.

(7) Das Rauchen ist in sämtlichen Mietobjekten strikt untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine dem Ausmaß der Zuwiderhandlung entsprechend angemessen erhöhte Endreinigungspauschale in Rechnung zu stellen.

5. Sonstige Bestimmungen / Campingplatzordnung

(1) In der Zeit von 22:00 – 7:00 Uhr ist Nachtruhe. Die Schrankenanlage ist geschlossen und eine Einfahrt nicht möglich.

(2) Das Mindestalter für die Buchung beträgt 18 Jahre. Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

(3) Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingplatz betreten. Auch Besucher des Mieters sind an der Rezeption anzumelden. Die Anzahl gleichzeitiger Besucher kann durch den Vermieter begrenzt werden. Besucher haben eine Tagespauschale an der Rezeption zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Besucher, die den Campingplatz nur zum Zwecke eines  Restaurantbesuches betreten. Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb auf dem Parkplatz zu parken.

(4) Für Hunde besteht Leinenpflicht. Die Hinterlassenschaftenen von Hunden sind umgehend zu beseitigen und zu entsorgen.

(5) Die für den Standplatz bzw. das Mietobjekt angemeldeten Personen dürfen die sanitären Anlagen kostenfrei nutzen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Anlagen pfleglich und zweckentsprechend genutzt werden. 

(6) Eine bestehende Aufsichtspflicht über Kinder ist jederzeit wahrzunehmen. Insbesondere das Benutzen der sanitären Anlagen durch Kinder unter sechs Jahren darf nur in Begleitung Erwachsener erfolgen.

(7) Der Campingplatz ist von 1. April bis 15. Oktober geöffnet. In Teilen der Nebensaison können verschiedene Einrichtungen (z.B. die Gastronomie/Kiosk, der Pool, Teile der Sanitärenanlagen sowie einige Stellplatzbereiche) geschlossen oder Angebote nicht verfügbar sein. Ein saisonal reduziertes Angebot in dieser Zeit begründet keinen Minderungsanspruch.

(8) Der Mieter und seine mitnutzenden Personen sind verpflichtet, die Platzanlagen sowie das Mietobjekt nebst Inventar bzw. den Standplatz pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(9) Camping findet für gewöhnlich in der Natur statt. Schäden die aus/durch Naturgewalten/höhere Gewalt entstehen (Sturm, Überschwemmung, Schnee, Hagel, Maderbiss, Wespenstiche, Vogelkot, etc.), sowie Diebstahl werden gegebenenfalls durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung, etc., gedeckt. Wir empfehlen Ihnen eine geeignete Versicherung abzuschließen. Für Schäden durch Naturgewalten/höhere Gewalt besteht kein Anspruch gegenüber dem Campingbetrieb.

(10) Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung verpflichtet. Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Punkt 2.

Die Vertragsbedingungen gelten für die Miete von Campingstandplätzen sowie Mietobjekten zur Erholungsnutzung zwischen dem Campingplatz Park-Camping Iller (Vermieter) und dem jeweils Buchenden (Mieter). Stand der Bearbeitung: Dezember 2024